Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen
Allgemeine Informationen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
vor Erwerb eines Grundstücks,
bei genehmigungspflichtigen oder
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Ablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Bauvorbescheid über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragen:
Rechtsgrundlagen
§ 50 Abs. 5 Landesbauordnung (LBO) (Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben)
§ 15 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen für den Bauvorbescheid)
Notwendige Unterlagen
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
ausgefülltes Antragsformular
weitere Bauvorlagen:
Lageplan
Baubeschreibung
Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Gebühren
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Ansprechpartner
BauamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-14
(07765) 9200-30