Abbrennen eines Feuerwerks
Gemeinde Rickenbach
Private Feuerwerke
Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
Rechtlich ist das Abbrennen von privaten Feuerwerken außer an Silvester nicht zulässig. Auf Antrag kann jedoch der Bürgermeister im Einzelfall eine Genehmigung erteilen. Der Antrag ist zwei Wochen vor dem Abbrennen des Feuerwerks zu stellen. Der Gemeinderat der Gemeinde Rickenbach hat dazu festgelegt, dass genehmigte Feuerwerke rechtzeitig in der Rundschau bekanntgemacht werden, damit etwa mittelbar Betroffene ggf. reagieren können (z. B. wegen scheuen Weidetieren).
Bei der Gemeindehalle Willaringen werden allerdings keine Genehmigungen erteilt werden.