Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Allgemeine Informationen
- Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt
- Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie
- kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
- dieses nicht ausübt.
Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Rechtsgrundlagen
§§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB) (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
keine
Gebühren
Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Ansprechpartner
HauptamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-13
(07765) 9200-30