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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen


Allgemeine Informationen

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei:
  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen

 

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.
 
Ablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.


Rechtsgrundlagen

§§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB) (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.


Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-13
Telefax (07765) 9200-30

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