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Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen


Allgemeine Informationen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken.

 

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

 
Voraussetzungen
  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück
    • kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- bzw. Abwasseranlagen angeschlossen werden und
    • ist bebaubar.
 
Ablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, sobald Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

 

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

 

Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.


Ansprechpartner

Rechnungsamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

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