Eheurkunde - Ausstellung beantragen
Allgemeine Informationen
Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten der Ehegatten, vor allem über die in der Ehe geführten Familiennamen beziehungsweise Ehenamen sowie das Bestehen oder die Auflösung der Ehe, und enthalten folgende Informationen:
Vor- und Familiennamen der Eheleute vor der Eheschließung
Ort und Tag ihrer Geburten
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt
Ort und Tag der Eheschließung
Namen der Eheleute nach der Eheschließung
Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.
Benötigen Sie weitere Eheurkunden können Sie diese jederzeit beantragen, z.B. in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist
eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
Vorfahren und Abkömmlinge, z.B. Eltern, Kinder, Enkelkinder
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Ablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen.
Sie können die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
wie Sie Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsgrundlagen
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Notwendige Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Gebühren
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 12,00
Internationale Eheurkunde: je EUR 12,00
Ansprechpartner
StandesamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-14
(07765) 9200-30