Hausgeburt dem Standesamt melden
Allgemeine Informationen
Standesamt
Rathaus
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Sie sind zur Anzeige der Geburt verpflichtet
- als Vater des Kindes, sofern Sie sorgeberechtigt sind,
- als Hebamme, die bei der Geburt anwesend war,
- als Arzt oder die Ärztin, der oder die bei der Geburt anwesend war,
- als Person, die dabei war oder von der Geburt weiß,
- als Mutter, sobald Sie zur Anzeige imstande sind.
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Benötigen Sie weitere Geburtsurkunden (z.B. nach Verlust) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister? Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.
Rechtsgrundlagen
- § 19 Personenstandsgesetz (PStG) (Anzeige durch Personen)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG) (Eintragung in das Geburtenregister)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV) (Nachweise bei Anzeige der Geburt)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Notwendige Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
- bei ausländischen Eltern: zusätzlich
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Gebühren
für die Anzeige der Geburt: keine
Hinweis: Geburtsurkunden und Geburtsbescheinigungen erhalten Sie einmalig kostenlos soweit dies aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.
Ansprechpartner
StandesamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach