Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Allgemeine Informationen
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Zuständig
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Ablauf
Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an.
Rechtsgrundlagen
§ 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen)
Notwendige Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-11
(07765) 9200-30