Altersteilzeitarbeit vereinbaren
Allgemeine Informationen
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie ab einem bestimmten Alter Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte verkürzen. Diese Altersteilzeitarbeit vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Informationen dazu kann Ihnen auch Ihr Betriebs- beziehungsweise Personalrat geben.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
Sie sind mindestens 55 Jahre alt.
Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt.
Sie werden auch während Ihrer Altersteilzeitarbeit versicherungspflichtig beschäftigt bleiben.
Die Umwandlung in einen Minijob ist daher nicht möglich.Sie können direkt im Anschluss an die Altersteilzeitarbeit eine Altersrente beziehen.
Die Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit darf erst zu dem Zeitpunkt enden, zu dem Sie eine Altersrente beziehen könnten. Sonst ist die Vereinbarung unwirksam.
Zuständig
für den Antrag auf Altersteilzeit: Ihr Arbeitgeber
Ablauf
Die Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren.
Es gibt zwei Altersteilzeit-Modelle:
Sie verkürzen während der gesamten Dauer Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte;
Sie teilen die Altersteilzeit in zwei gleich lange Abschnitte (Blockmodell):
Während des ersten Abschnitts arbeiten Sie wie bisher weiter.
Während des zweiten Abschnitts haben Sie frei.
Während der Altersteilzeit verdienen Sie weniger. Sie erhalten jedoch von Ihrem Arbeitgeber zusätzliche
Aufstockungsleistungen
Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach Ihrem bisherigen Einkommen. Aufstockungsleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie zur Steuersatzberechnung auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen angerechnet werden. Sie müssen von den Aufstockungsleistungen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.Beiträge zur Rentenversicherung
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebs- beziehungsweise Personalrat.
Sonstiges
Sie sind vor dem 1. Januar 1952 geboren und haben mindestens 24 Monate in Altersteilzeit gearbeitet? Dann können Sie unter Umständen eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit beantragen. Lesen Sie mehr in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" der Deutschen Rentenversicherung und nutzen Sie das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Schriftliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Ihr Arbeitgeber kann weitere Unterlagen verlangen.
Ansprechpartner
PersonalamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-17
(07765) 9200-30