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Altersteilzeitarbeit vereinbaren


Allgemeine Informationen

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie ab einem bestimmten Alter Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte verkürzen. Diese Altersteilzeitarbeit vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Informationen dazu kann Ihnen auch Ihr Betriebs- beziehungsweise Personalrat geben.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt.

  • Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt.

  • Sie werden auch während Ihrer Altersteilzeitarbeit versicherungspflichtig beschäftigt bleiben.
    Die Umwandlung in einen Minijob ist daher nicht möglich.

  • Sie können direkt im Anschluss an die Altersteilzeitarbeit eine Altersrente beziehen.
    Die Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit darf erst zu dem Zeitpunkt enden, zu dem Sie eine Altersrente beziehen könnten. Sonst ist die Vereinbarung unwirksam.

 

Zuständig

für den Antrag auf Altersteilzeit: Ihr Arbeitgeber

 

Ablauf

Die Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren.

Es gibt zwei Altersteilzeit-Modelle:

  • Sie verkürzen während der gesamten Dauer Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte;

  • Sie teilen die Altersteilzeit in zwei gleich lange Abschnitte (Blockmodell):

    • Während des ersten Abschnitts arbeiten Sie wie bisher weiter.

    • Während des zweiten Abschnitts haben Sie frei.

 

Während der Altersteilzeit verdienen Sie weniger. Sie erhalten jedoch von Ihrem Arbeitgeber zusätzliche

  • Aufstockungsleistungen
    Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach Ihrem bisherigen Einkommen. Aufstockungsleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie zur Steuersatzberechnung auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen angerechnet werden. Sie müssen von den Aufstockungsleistungen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

  • Beiträge zur Rentenversicherung

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebs- beziehungsweise Personalrat.

 

Sonstiges

Sie sind vor dem 1. Januar 1952 geboren und haben mindestens 24 Monate in Altersteilzeit gearbeitet? Dann können Sie unter Umständen eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit beantragen. Lesen Sie mehr in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" der Deutschen Rentenversicherung und nutzen Sie das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Schriftliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung

Ihr Arbeitgeber kann weitere Unterlagen verlangen.


Ansprechpartner

Personalamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-17
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Bericht der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024 (mehr)

  • Wichtige Information - Neue Bankverbindung (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit oder Minijob-Basis für die Kernzeit- u. Mittagsbetreuung an der Grundschule Rickenbach gesucht (mehr)

  • Bauanträge können ab Januar 2025 nur noch digital eingereicht werden (mehr)

  • TransNet BW: Durchführung von Baugrunduntersuchungen 
    für das Projekt Netzknoten Kühmoos (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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