Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Allgemeine Informationen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Mittagessen
Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte. Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro TagNachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei VersetzungsgefahrLernmaterial
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar)Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich fürMitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
Familie erhält:
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld
Sozialhilfe
Kinderzuschlag
Wohngeld
Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:
Schule, Hort oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
Einrichtung stellt einen Beleg aus.
für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:
Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.
für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Hinweis: Kinder von Flüchtlingen sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erhalten die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Zuständig
der zuständige Ansprechpartner wird genannt von
der Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
dem Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen
Ablauf
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Rechtsgrundlagen
§ 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) (Bedarf für Bildung und Teilhabe)
§ 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Leistungen für Bildung und Teilhabe)
Notwendige Unterlagen
Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
Bestätigung der Teilnahme
Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Amt für SozialesHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-12
(07765) 9200-30