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Elterngeld - Elterngeld Plus beantragen


Allgemeine Informationen

Als Eltern können Sie Elterngeld beantragen. Es schafft nach der Geburt den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied.

 

Für Geburten ab dem 01.07.2015 können Sie zwischen dem Basiselterngeld, dem bisherigen Elterngeld, und dem ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.

 

So kann beispielsweise eine Mutter oder ein Vater zehn Monate Basis-Elterngeld und anschließend vier Monate Elterngeld Plus beziehen.

 

Dauer des Elterngeldes Plus

Eltern stehen maximal 14 Basiselterngeldmonate zur Verfügung. Jeden einzelnen können Sie in einen ElterngeldPlus-Monat umwandeln. Aus einem Basiselterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Teilzeitbeschäftigung ist möglich, jedoch nicht zwingend Voraussetzung. Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Damit können Sie Ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und Sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

 

Insgesamt können beide Elternteile gemeinsam bis zu 28 Monate Elterngeld Plus erhalten.

 

Daneben können Sie beim Elterngeld Plus zusätzlich einen Partnerschaftsbonus beantragen.

 

Hinweis: Die bisherige Verdopplung des Auszahlungszeitraums von 12 auf 24 Monate ist weggefallen.

 

Höhe des Elterngeldes Plus

Monatlich beträgt es maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.   

  • Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.   

  • Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

  • Sie möchten einen Basiselterngeldmonat in zwei Elterngeld Plus-Monate umwandeln.

 

Nach dem 14. Lebensmonat können Sie Elterngeld Plus nur ohne Unterbrechung erhalten. Dies bedeutet, dass immer mindestens ein Elternteil das Elterngeld Plus in Anspruch nehmen muss.

 

Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ergeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt der L-Bank "Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands".

 

Zuständig

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

 

Ablauf

Sie müssen das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Stelle mit dem vorgesehenen Formular beantragen. Das Formular steht im Internet zum Download bereit. Alternativ halten die Städte und Gemeinden den Antrag und die dazugehörigen Hinweisblätter für Sie bereit.

 

Bereits im Antrag müssen Sie festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben. Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.

 

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.

 

Die Bundeskasse überweist Ihnen das Elterngeld Plus nicht zum Monatsanfang, sondern jeweils am ersten Tag des Lebensmonates Ihres Kindes für den entsprechenden Lebensmonat. In der Regel erfolgt der Zahlungseingang auf Ihrem Konto 2 bis 3 Bankarbeitstage später.

 

Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. November geboren, erfolgt der Zahlungseingang in der Regel zwischen dem 15. und 18. jeden Kalendermonats des Bezugzeitraumes.

 

Eine Änderung des Auszahlungstermins oder eine Auszahlung als Einmalbetrag sind nicht möglich.

 

Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen, beispielsweise weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Ob Ihnen durch die Änderung noch zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen, entscheidet sich erst nach der gesamten Bezugsdauer.

 

Sonstiges

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es in einem ersten Schritt Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet wird, um den Steuersatz zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser ermittelte Steuersatz bei der Berechnung Ihres Einkommensteuerbetrages auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte ohne das Elterngeld verwendet.

 

Fragen und Antworten zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums. Dort können Sie Ihren Elterngeldanspruch mithilfe des Elterngeldrechners unverbindlich ausrechnen.

 

Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Seiten der L-Bank.


Rechtsgrundlagen

§§ 1 - 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Elterngeld)


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original

  • Einkommensnachweis (Lohn- und Gehaltsabrechnungen bei Nichtselbständigen oder Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum bei Selbständigen)

  • Bestätigung des Arbeitgebers, falls Sie teilzeitbeschäftigt sind beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbständig sind

  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld

  • bei Antrag des Elterngeldes für 14 Monate: zusätzlich

    • Nachweis, dass der andere Elternteil zwei Monate davon in Anspruch nimmt, oder

    • Nachweis, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorliegen und der andere Elternteil weder mit Ihnen noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt.

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

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