Ermäßigung der Telefongebühr beantragen
Allgemeine Informationen
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben.
Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom.
Voraussetzungen
Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.
Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.
Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder
Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder
Sie sind
blind,
gehörlos oder
sprachbehindert und
der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.
Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.
Zuständig
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
Ablauf
Sie müssen den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom beantragen. Nutzen Sie dafür das im Internet zum Downoad bereitgestellte Formular und senden Sie es ausgefüllt an die zuständige Stelle.
Sonstiges
Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Sozialtarif und auf den Seiten der Deutschen Telekom AG.
Notwendige Unterlagen
Bescheinigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über die Befreiung von beziehungsweise Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht oder
Kopie des BAföG-Bescheides oder
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Gebühren
Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:
EUR 6,94 netto für Personen, die
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten oder
BAföG-Leistungen empfangen
EUR 8,72 netto für Personen, die
blind,
gehörlos oder
sprachbehindert sind
und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.
Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt.
Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet.
Achtung: Der Rabatt gilt nicht
für die Grundgebühr
für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call
bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection)
für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze
bei Pauschaltarifen oder Komplettpaketen
Ansprechpartner
Amt für SozialesHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-12
(07765) 9200-30