Hundesteuer - Hund abmelden
Allgemeine Informationen
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
Sie keinen Hund mehr halten.
Zustaendig
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Notwendige Unterlagen
Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Gebühren
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Ansprechpartner
RechnungsamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-20
(07765) 9200-30