Hundesteuer - Hund anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Zuständig
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalter oder der Hundehalterin
Ablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Notwendige Unterlagen
eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Gebühren
Die Gemeinden setzen die Hundesteuer nach der örtlichen Hundesteuersatzung fest. Je nach Gemeinde ist die Höhe unterschiedlich.
Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.
Hinweis: In den örtlichen Hundesteuersatzungen sind Einzelheiten und Voraussetzungen für Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen geregelt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
RechnungsamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-20
(07765) 9200-30