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Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen


Allgemeine Informationen

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis.

 

Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben. 

 

Voraussetzungen
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
  • Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.

 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.

 

Zuständig

Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

 

Ablauf

Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

 

Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

  • Gesundheitsamt
  • Veterinäramt
  • Baurechtsbehörde
  • Brandschutzbehörde
  • Unfallkasse

 

Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

 

In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

  • die Angebotsformen
  • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
  • das notwendige Personal
  • sonstige Rahmenbedingungen

 

Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.

 

Sonstiges

Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

 

Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular mit Gruppenblättern
  • Pädagogische Konzeption der Einrichtung
  • Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
    • bei Neuantrag bzw. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)

 

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Kindergartenanmeldung
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-17
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Bericht der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024 (mehr)

  • Wichtige Information - Neue Bankverbindung (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit oder Minijob-Basis für die Kernzeit- u. Mittagsbetreuung an der Grundschule Rickenbach gesucht (mehr)

  • Bauanträge können ab Januar 2025 nur noch digital eingereicht werden (mehr)

  • TransNet BW: Durchführung von Baugrunduntersuchungen 
    für das Projekt Netzknoten Kühmoos (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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