Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen
Allgemeine Informationen
Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis.
Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
- Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.
Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
- Gesundheitsamt
- Veterinäramt
- Baurechtsbehörde
- Brandschutzbehörde
- Unfallkasse
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
- die Angebotsformen
- die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
- das notwendige Personal
- sonstige Rahmenbedingungen
Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.
Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.
Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung)
- § 104 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (Bußgeldvorschriften)
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular mit Gruppenblättern
- Pädagogische Konzeption der Einrichtung
- Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
- bei Neuantrag bzw. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
- Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
KindergartenanmeldungHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-17
(07765) 9200-30