Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Allgemeine Informationen
Kindertageseinrichtungen sind
- Kinderkrippen,
- Kindergärten und
- Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.
Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein. In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.
Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den erzieherischen Schwerpunkten.
- der Träger der Einrichtung oder
- die Gemeindeverwaltung oder
- direkt die Kindergartenleitung
Fragen Sie vor Ort nach, ob die von Ihnen ausgewählte Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt (z.B. Öffnungszeiten, Angebot von Mahlzeiten, erzieherische Schwerpunkte).
Klären Sie vor Ort die Anmeldefristen ab und fragen Sie, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
Lassen Sie Ihr Kind ärztlich untersuchen. Die ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die
- tägliche Betreuungszeit,
- Betreuungskosten und
- Kündigungsfristen.
Rechtsgrundlagen
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 28.09.2009
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
Notwendige Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung
Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder. - Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Gebühren
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.
Ansprechpartner
KindergartenanmeldungHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-17
(07765) 9200-30