Landesfamilienpass beantragen
Allgemeine Informationen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im Blühenden Barock können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.
Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Sozialministeriums.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Gebühren
keine
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-20
(07765) 9200-30