Meldebescheinigung beantragen
Allgemeine Informationen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
Aufgebot beim Standesamt
Zulassungsstelle
Banken
Rentenversicherer
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Voraussetzungen
keine
Zuständig
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Ablauf
Sie müssen die Ausstellung der Meldebescheinigung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG) (Meldebescheinigung)
Notwendige Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Gebühren
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-11
(07765) 9200-30