Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
Allgemeine Informationen
Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
- in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
- Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.
In Eilfällen können Sie ein Reisepass im Expressverfahren beantragen (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden).
Tipp: Sollten Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr und Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.
die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind
Passbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Auslandsdeutsche
- Für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- Für den Antrag im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erstatten. Sie können die Verlustanzeige auch bei der Passbehörde aufgeben, die den Pass ausgestellt hat. Manche Gemeinden stellen ein Formular zum Download zur Verfügung, das Sie der Gemeinde ausgefüllt zusenden können.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
- in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Rechtsgrundlagen
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 15 Passgesetz (PassG) (Pflichten des Passinhabers)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
Notwendige Unterlagen
Verlustanzeige: keine
bei Antrag auf einen neuen Pass:
- Verlustanzeige
Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre Unterlagen, die Sie auch zur Erfüllung der Ausweispflicht nutzen können. Das gilt nur bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses. Vom Tage der Ausstellung der Bescheinigung an gerechnet höchstens für acht Wochen. - gültiger Personalausweis oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Gebühren
- für Verlustanzeige: keine
- für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 59,00/ EUR 81,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50/ EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-20
(07765) 9200-30