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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen


Allgemeine Informationen

Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.

 

Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren eigenen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf.

 

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben.

 

Hinweis: Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62.

 

Geburtstag gearbeitet hätten. Damit haben Sie bei weniger zurückgelegten Versicherungsjahren keinen Nachteil.

 

Befristung der Rente

  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit werden befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Eine befristete Rente können Sie auf Antrag verlängern lassen.
  • Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von vorne herein unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens bereits mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

 

Voraussetzungen

Diese Rente können Personen erhalten, die

  • vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).

 

Hinweis: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann z.B. auch aufgrund eines während des Bundesfreiwilligendienstes erlittenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig waren, genügt für die Anspruchsberechtigung bereits ein Pflichtbeitrag zur Versicherung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen einer Schädigung während des früheren Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist.

 

Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

Zustaendig
  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
 
Ablauf

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie beantragen.

 

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

 

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

 

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

 

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

 

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

 

Wird Ihr Rentenanspruch anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

 

Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

 

Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente am Ende des Kalendermonats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie wird am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.

 

Sonstiges

Zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen.

 

Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich unter anderem nach der Höhe Ihres persönlichen Verdienstes in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.

 

Informieren Sie sich vor einer Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger über die Hinzuverdienstgrenzen. Einen Überblick zum Thema finden Sie auch im Lebenslagentext Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte.


Rechtsgrundlagen

§ 240 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit)


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen (z.B. Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte)

Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

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