Rentenversicherung - Renteninformation beantragen
Allgemeine Informationen
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.
Die Renteninformation enthält Informationen über
- die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
- über Ihre derzeitigen Rentenansprüche.
Zusätzlich gibt die Renteninformation einen Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) und deckt somit mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge.
Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.
Keine.
Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation,
- wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
- wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
- die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
Beantragen Sie die Renteninformation schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.
Hinweis: In der ersten Renteninformation ist zusätzlich der Versicherungsverlauf dargestellt. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.
Bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger halten Sie bitte immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin schnell Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten kann.
Für einen Onlineantrag benötigen Sie
- für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funkiton
- ein Kartenlesegerät und
- einen Internetzugang.
Rechtsgrundlagen
§ 109 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renteninformation und Rentenauskunft)
Notwendige Unterlagen
keine
Ansprechpartner
Amt für SozialesHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-12
(07765) 9200-30