Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - Änderungen mitteilen
Allgemeine Informationen
Teilen Sie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit, wenn sich Ihre betriebsbezogenen Daten ändern.
- Namensänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
- Adressänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
- Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten
- Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
- Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Hotel-/ Gästezimmer oder Ferienwohnungen
- gegebenenfalls Änderung des Betriebsgegenstands, zum Beispiel Aufgabe der Gemeinnützigkeit
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Hinweis: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer bereits gemeldeten eine weitere Betriebsstätte in Betrieb nehmen, müssen Sie diese beim Beitragsservice hinzumelden.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit den vorgesehenen Formularen oder online mitteilen.
Hinweis: Für Einrichtungen des Gemeinwohls stehen spezielle Formulare zur Verfügung.
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Im Einzelfall kann der Beitragsservice Nachweise von Ihnen verlangen.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Amt für SozialesHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-12
(07765) 9200-30