Schwerbehindertenausweis verlängern
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.
Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:
- unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
- zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.
Bei nichtdeutschen schwerbehinderten Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung der Aufenthaltserlaubnis.
Ist eine wesentliche Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen nicht zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.
Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.
das Landratsamt (früher: Versorgungsamt), in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie beim zuständigen Landratsamt formlos beantragen.
Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.
Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlagen
- § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Feststellung der Behinderung, Ausweise)
- § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) (Gültigkeitssdauer)
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- bei Ausstellung eines neues Ausweises:
- Passbild
- wenn Sie sich vertreten lassen:
- Vollmacht
- Personalausweis der vertretenden Person
Ansprechpartner
Amt für SozialesHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-12
(07765) 9200-30