Trinkwasser - Verunreinigungen melden
Allgemeine Informationen
Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen enthalten sein.
Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Leitungsrohre verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen sind Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter zuständig. Das gilt auch für die Instandsetzung der Rohrleitungen.
Das Wasserversorgungsunternehmen oder die sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen. Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.
- das Wasserversorgungsunternehmen oder
- der sonstige Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer) oder
- das Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist
- das Landratsamt,
- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
- wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises
Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
- das Wasserversorgungsunternehmen
- den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer) oder
- das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder- das Landratsamt oder,
- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
- wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
- Farbe
- Geschmack
- Geruch
- allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung)
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.
Tipp: Die in Baden-Württemberg zugelassenen Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht. Sie können Ihr Trinkwasser dort auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Im Jahr 2011 wurde eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen eingeführt.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
keine Angabe
Gebühren
für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
WasserversorgungSchulhausstraße 40
79713 Bad Säckingen
Bad Säckingen Stadtwerke
Schulhausstraße 40
79713 Bad Säckingen
(07761) 5502-222
(07761) 5502-313