Wohnsitz abmelden
Allgemeine Informationen
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
ins Ausland umziehen oder
eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Zuständig
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Ablauf
Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie ihr die erforderlichen Daten auch elektronisch übermitteln. Sie müssen dazu eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
Sonstiges
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Auszug aus der Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Rechtsgrundlagen
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
§ 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
Notwendige Unterlagen
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Personalausweis oder Reisepass
Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.
Bescheinigung des Wohnungsgebers
Gebühren
keine
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-11
(07765) 9200-30