Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Wohnsitz abmelden


Allgemeine Informationen

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder

  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

 

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

 

Zuständig

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

 

Ablauf

Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

 

Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie ihr die erforderlichen Daten auch elektronisch übermitteln. Sie müssen dazu eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden.

 

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

 

Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Auszug aus der Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

 

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Bericht der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024 (mehr)

  • Wichtige Information - Neue Bankverbindung (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit oder Minijob-Basis für die Kernzeit- u. Mittagsbetreuung an der Grundschule Rickenbach gesucht (mehr)

  • Bauanträge können ab Januar 2025 nur noch digital eingereicht werden (mehr)

  • TransNet BW: Durchführung von Baugrunduntersuchungen 
    für das Projekt Netzknoten Kühmoos (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

01. 12. 2024 - Uhr

 

aktuelles Amtsblatt

                                Titelseite KW 43                                         

Amtsblätter 2024